FOE hat geschrieben:Placeberus hat geschrieben:FOE hat geschrieben:Es gibt zwar einen NoDVDPatch, aber sowas ist halt nicht legal ...
Warum? Ein Kopierschutz wird damit nicht umgangen ...
Oh, doch! Man ersetzt ja die Exe-Datei durch eine Andere, die nicht mehr nach der DVD nach sieht!
Ich verstehe das Argument vermutlich nicht (oder Du sitzt einem Zirkelschluß auf?). Eine Datei zu ersetzen ist Kopieren, ja, aber wenn es nicht unter Umgehung eines Kopierschutzes geschieht, ist das irrelevant. Das Ersetzen stellt für sich auch keine Umgehung des Kopierschutzes dar, außer man umgeht damit tatsächlich einen Kopierschutz (macht also das Kopieren erst möglich). Nichts davon ist hier der Fall. Wenn der Datenträger kopiergeschützt ist, stellt das Umgehen dieses Kopierschutzes ein Umgehen eines Kopierschutzes dar. Das Nachsehen schützt aber nicht vorm Kopieren.
Das Nachsehen ist meines Erachtens eine reine Gängelung ohne rechtliche Relevanz. (Falls in der EULA was anderes steht - es glaub heutzutage doch hoffentlich niemand mehr, daß deren Inhalt irgendeine Relevanz hat - solange die EULA nicht Vertragsgegenstand ist, was praktisch nie der Fall ist. Und selbst wenn, kann eine Sicherheitskopie nicht wirksam verboten werden was logischerweise auch für Handlungen gelten muß, die das Anfertigen einer Sicherheitskopie erst ermöglichen.)
Wobei die Frage, ob die Einlegepflicht ein Kopierschutz ist, wie gesagt strittig bleiben kann, da die Umgehung bei Programmen für zustimmungsfreie Handlungen legal ist. Bei einer Musik-CD oder Film-DVD brauchen wir über die Einlegepflicht aber auch nicht nachdenken.
Wenn man lustig ist, kann man auch den Kauf anfechten und der Preis, eventuell abzüglich des Materialwertes, zurückverlangen. Und dann neu kaufen.
FOE hat geschrieben:OK, nach dieser Ausführung, wenn man es im Original hat, wäre es auch erlaubt!
Man muß das Original nicht haben, das Recht zur Nutzung ist ausreichend - falls Du das nicht gemeint hast.
FOE hat geschrieben:Aber, die Sache, dass man jetzt z.B. so etwas "öffentlich" zu gängig macht, dass sieht dann wohl wieder Anders aus!
Was ist "so etwas"? Die veränderte Datei zugänglich machen wäre unzulässig, da sie ein (bearbeiteter) Teil des Programms ist. Ein Programm oder eine Anleitung dafür die ursprüngliche Datei so zu ändern, daß man das Programm (wieder) bestimmungsgemäß verwenden kann, wäre nicht rechtswidrig. Man muß das nicht sein lassen, nur weil es jemand mißbrauchen könnte. Worin auch immer der Mißbrauch bestehen sollte, denn den Key muß man ohnehin noch eingeben.
Wobei das für deutsches Recht gilt aber das Internet von jedem Land aus erreichbar ist. (Aber darum, die Datei selbst anzubieten und ein verschwindend geringes Risiko einzugehen bei einer Auslandsreise Probleme zu bekommen, ging es ja nicht. Und wenn doch, wer weiß denn, ob das was er hier von sich gibt, nicht in irgendeinem Land rechtswidrig ist?)
FOE hat geschrieben:Somit wäre zwar der Gebrauch legal, aber die Herstellung, bzw. die Änderung der Exe-Datei ist es mit Sicherheit nicht ... IMO!
Änderung um den bestimmungsgemäßen Gebrauch zu gewährleisten sind legal. Der bestimmungsgemäße Gebrauch ist der bestimmungsgemäße Gebrauch, nicht der bestimmungsgemäße Gebrauch mit eingelegtem Datenträger. Wenn in 30 Jahren kein DVD-(kompatibles)-Laufwerk mehr zu bekommen ist, darf man das Programm auch weiter nutzen, bzw. in einen nutzbaren Zustand versetzen. In dem einen Fall fehlt der funktionsfähige Datenträger in dem anderen Fall das Abspielgerät, für beide Fälle muß rechtlich das gleiche gelten.